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Der Dienstweihnachtsbaum




 

Im Büro mit den lieben Kolleg:innen lecker Dominosteine und Lebkuchen naschen dürfte in diesen Tagen eine beliebte Aktivität sein. Auch wird sicher wieder die ein oder andere Kerze tristen Schreibtischen etwas festlichen Glanz verleihen. Doch Obacht! Allzu sorglos sollte man den Weihnachtsbräuchen am Arbeitsplatz nicht frönen, denn ihre korrekte Ausgestaltung ist keineswegs trivial. Oder haben Sie sich schon einmal mit der „Arbeitsorganisationsrichtlinie über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Arbeitsräumen als Dienstweihnachtsbäume, kurz: DWbm, Verwendung finden“ beschäftigt? Nein? Dann wird es aber höchste Zeit!

§ 1 Dienstweihnachtsbäume (DWbm)

DWbm sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Arbeitsräumen aufgestellt werden.

§ 2 Aufstellen von DWbm

DWbm dürfen nur von autorisiertem Personal nach Anweisung der/des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.

Diese/ dieser hat darauf zu achten, dass:

  1. der DWbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
  2. der DWbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist eine zweite Person hinzuziehen, die die Senkrechtstellung überwacht bzw. durch Zurufe wie „mehr links, mehr rechts“ usw. korrigiert),
  3. im Unfallbereich des DWbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind. Ggf. sind geeignete Maßnahmen zur Absicherung des Unfallbereichs durchzuführen, z.B. Absperrungen.

§ 3 Beleuchtung von DWbm

Die DWbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe der Bereichs- oder Abteilungsleitung zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffs mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Gefahren von Feuerbrünsten hinreichend unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper mindestens eine in der Feuerbekämpfung unterwiesene Person mit Feuerlöscher bereitsteht.

§ 4 Aufführen von Krippenspielen

In Abteilungen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung einer erfahrenen Führungskraft zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

  • Maria: möglichst weibliche Mitarbeiterin oder ähnliche Person
  • Josef: älterer Kollege mit Bart
  • Kind: Person unter 1,60 cm Körpergröße und/oder Praktikant/in
  • Esel und Schafe: geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Hierarchiestufen
  • Heilige Drei Könige: Mitglieder der Geschäftsführung oder externe Consultants

§ 5 Absingen von Weihnachtsliedern

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Anleitung einer oder eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Position und/ oder Gehaltsstufe geordnet um den DWbm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch externe Dienstleister (Wichtelverleih) an die Belegschaft verteilt werden.

Wir hoffen natürlich, dass es in Ihrem Unternehmen und an Ihrem Arbeitsplatz etwas entspannter zugeht und  wünschen Ihnen allen, unseren Leser:innen, Kunden, Kolleg:innen und Mitstreitern ein friedvolles, fröhliches und entspanntes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2024. Monika & Christian Setzwein

Quelle Foto: pexels.com

Quelle Text:  Über die tatsächliche Herkunft der Richtlinie gibt es verschiedene Spekulationen. Dieser Text ist angelehnt an eine Version unter www.unterhaltungsspiele.com

 

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