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Agile Projektverträge




 

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Immer wieder wird mir die Frage gestellt, wie Verträge in agilen Projekten gestaltet werden können. Mit diesem Artikel arbeite ich die Unterschiede zu klassischen Projektverträgen heraus und schlage mögliche Vertragsvarianten für agile Projekte vor. Weitere Details liefert der Vortrag „Statische Verträge für Agile Projekte“ (Agile Day; W-JAX 2007) von Marina Haase.

Bei wasserfallartig durchgeführten Projekten werden typischerweise Werkverträge abgeschlossen. Diese Vertragsart verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung des versprochenen Werks, den Auftraggeber zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung (§631 BGB). Ein Auftraggeber beauftragt also einen Auftragnehmer mit der Lieferung einer Software für einen Festpreis nach Pflichtenheft. Man versucht demnach die Anforderungen so vollständig und genau wie möglich zu beschreiben. Änderungen erfolgen per Change Request.

Die agile Durchführung von Projekten basiert auf dem Gedanken, dass Anforderungen vor der Durchführung eines Projekts nicht vollständig definiert werden können, Anpassungen also wahrscheinlich sind. Agile Projekte werden daher iterativ durchgeführt, um pro Iteration flexibel auf solche Änderungen reagieren zu können. Damit sind oben beschriebene Werkverträge, die das „versprochene Werk“ vorab definieren wollen, nicht anwendbar.

Als Alternative bieten sich Dienstverträge an. Dabei ist der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste, der Dienstberechtigte zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§611 ff. BGB). Abgerechnet wird nach Zeit. Eine Erfolgsverpflichtung übernimmt der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber hat weder Kosten- noch Terminkontrolle und obendrein wenig Sicherheit bezüglich des Ergebnisses.

Als Lösung bietet sich ein Werkvertrag mit Rahmenvertrag an. Letzerer regelt die Eckpunkte des Vorhabens. Dazu gehören

  • ein grobe Beschreibung dessen, was geliefert werden soll
  • die Kosten: als Festpreis oder als garantierter Maximalpreis
  • der Endtermin und eventuelle Releasetermine
  • eine ausführliche und klare Beschreibung der Werte und des Vorgehens, d.h.
    • die agilen Werte
    • eine Prozessbeschreibung
    • wann der Auftraggeber die Priorisierung wie ändern darf
    • die Abnahme
  • Haftung, Kündigungsmöglichkeiten, Rechte an Software, usw.
  • eine Regelung, dass pro Inkrement eine Anforderungsliste als Anlage Vertragsbestandteil wird.

Eine denkbare Variation dieses Vertragsmodells ist das Lieferschein-Konzept. Dabei wird pro Iteration ein eigener Vertrag über die umzusetzenden Anforderungen geschlossen.

Bei beiden Varianten haben sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber eine gewisse, wenn auch nicht vollständige Kontrolle über Zeit, Kosten, Umfang und Qualität. Der Werkvertrag mit Rahmenvertrag unterstützt die reibungslose Zusammenarbeit mit dem Kunden und hilft dabei festzustellen, ob eine agile Arbeitsweise überhaupt gewollt ist.

Unabhängig davon, wie ein agiler Projektvertrag aussieht, es gilt das agile Manifest: die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kunden ist höher zu bewerten als das Verhandeln von Verträgen!

 

 

Quelle Foto: © ferkelraggae – Fotolia.com

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